Verifizierungsprozess gemäß GwG (Geldwäschegesetz)

Gemäß §11 GwG – Geldwäschegesetz Identifizierung; Erhebung von Angaben zum Zweck der Identifizierung

Bitte ausfüllen:

Feststellung des wirtschaftlich Berechtigten nach dem Geldwäschegesetz (GWG)


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Wirtschaftlich berechtigte Person:

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